Rheindamm Mannheim: Im Abschnitt bei den Kleingärten ist der Weg größtenteils nicht einmal 2 Meter breit.
Liebe Freundinnen und Freunde des Waldparks,
selbst wenn die Spundwand kommt – was längst nicht entschieden ist (wir berichteten) – verheißen die jüngsten Verlautbarungen zum Projekt Rheindamm nichts Gutes:
Im Februar 2025 tauschte sich das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe mit der Wasserwehr und dem Katastrophenschutz der Stadt Mannheim über deren Anforderungen aus. (Wohlgemerkt im zehnten Jahr der Planungen zur Rheindammsanierung.) Über die Ergebnisse informierte die Behörde am 6. März in einer Pressemitteilung.
Einige Tage später stellten sich RP-Projektleiter Jens Teege und sein Vorgesetzter Peter Schneider, Referatsleiter Hochwasserschutz, auf dem Rheindamm außerdem den Fragen von Medienvertretenden. Darüber hinaus war Daniel Esche, einer der vom RP beauftragten Baumgutachter, vor Ort. Die ausführlichen Beiträge von diesem Pressetermin in RON TV und im Mannheimer Morgen (MM) liefern weitere, teils unerfreuliche Details.
Uns stellen sich dazu viele Fragen.
Bei ihrem Gespräch verständigten sich RP und Stadt auf einen Weg auf dem Damm, der verschiedene Funktionen zu erfüllen hat: Im Hochwasserfall soll er von der Wasserwehr und dem Katastrophenschutz „mit den notwendigen Lastkraftwagen“ nutz- und befahrbar sein. Sonst soll er der Instandhaltung und dem Betrieb der Hochwasserschutzanlage dienen, also beispielsweise der Wartung des Damms oder der Überwachung von Wasserständen. Für die Baumaßahme selbst werde er gebraucht. Und wir – die Bevölkerung – dürfen ihn nutzen.
Der kurvige Verlauf des Dammabschnitts zwischen der Silberpappel und den Kleingärten sei für Wasserwehr und Katastrophenschutz kein Problem. So sei die bislang vom RP geplante Dammbegradigung verzichtbar, was den Eingriff in den Baumbestand reduziere.
Ein wesentlicher Knackpunkt: Laut Bericht des MM vom 19. März sollen 30-Tonner-Lkws auf der Dammkrone fahren können. Das RP hält solche Schwerlaster schon in seinem ursprünglichen Plan für erforderlich, unter anderem für eine schnelle Stabilisierung des Damms. Fahrzeuge mit einem enormen Gewicht von 30 Tonnen auf einem durchweichten Erddamm? Wäre so etwas überhaupt möglich, und wenn ja, nicht fahrlässig? Würde man in einem solchen Fall nicht kleinere, wendigere Fahrzeuge einsetzen, zum Beispiel 7,5-Tonner? Und warum 30-Tonner bei einer Spundwandlösung?
Bei einer Spundwand als statisches Ersatzsystem wäre eine schnelle Stabilisierung des Damms überhaupt nicht erforderlich. Denn sie ist an sich stabil, überströmungssicher bzw. widerstandsfähig, was inzwischen auch das RP eingesteht.
Abgesehen davon: Was soll der Katastrophenschutz im Fall einer Katastrophe – sprich: bei Extremhochwasser, also einem Wasserstand, der die Dammkrone übersteigt – überhaupt auf der Dammkrone bewirken? Bei einer massiven Überflutung unseres Rheindamms (nach unserer Ansicht ein sehr unwahrscheinliches Szenario) wären Evakuierungen notwendig, jedoch keine Lkws auf einem überfluteten Damm.
Hinzu kommt, dass ein Weg für 30-Tonner-LKWs deutlich stärker befestigt werden muss als ein Weg für 7,5-oder 16-Tonner. Schwerere Fahrzeuge benötigen unter anderem eine dickere Trag- und Deckschicht. Würde man leichtere Fahrzeuge auf den Damm schicken, müsste der Unterbau weniger aufwendig hergestellt werden. Dies würde weniger Versiegelung bedeuten, Kosten sparen und vermutlich mehr Bäume und deren Wurzeln schonen.
Fraglich ist auch, ob eine Wegbreite von 4,50 Meter sein muss, von der der MM berichtet. Diese Breite sieht das RP bereits in seinem 2022 eingereichten Plan für den Dammverteidigungsweg vor. Sie entspricht den Vorgaben der DIN 19712 für Flussdeiche. Danach muss die Deichkrone grundsätzlich eine Mindestbreite von 3 Metern aufweisen und der befestigte Fahrweg auf der Krone Bankettbreiten von 0,75 Meter. Diese Regelungen gelten jedoch für Erddeiche – und nicht für selbsttragende Spundwände! Daher stellt sich die Frage, ob nicht auch eine geringere Breite ausreichend wäre, etwa 3 Meter Weg plus 0,50 Meter breite Seitenstreifen. Auch dies würde wohl einige Bäume mehr vor der Rodung bewahren.
Tatsache ist: Der Weg auf dem bestehenden Damm ist teils weitaus schmaler als 4,50 Meter. Im Abschnitt bei den Kleingärten ist er größtenteils nicht einmal 2 Meter breit. Dennoch war und ist es auch dort seit Jahrzehnten möglich, nicht verkehrssichere Bäume abzutransportieren, den Damm zu inspizieren und instand zu halten oder den Weg auf der Dammkrone auszubessern sowie für Hochwasserschutz zu sorgen (auch wenn die Bedingungen dafür nicht an jeder Stelle optimal sein dürften).
Dies wirft die Frage auf, welche Fahrzeuge die Stadt Mannheim derzeit einsetzt, um ihrer Verkehrssicherungspflicht auf dem Rheindamm nachzukommen, die Überwachung, Pflege und Unterhaltung des Damms zu gewährleisten und dessen Versagen im Hochwasserfall auszuschließen.
Mit Blick auf den Baumerhalt kommt es allerdings nicht nur auf die Breite des Wegs an, sondern (ähnlich wie bei der Spundwand) auch darauf, wo dieser verläuft. So gibt es gerade im Abschnitt bei den Kleingärten, der eine bis zu 12 Meter breite Dammkrone aufweist, durchaus Spielraum, was den Verlauf der neuen Dammtrasse angeht.
Entscheidend wird sein, dass die technischen Planer den Verlauf der Dammtrasse so planen, dass auf Grundlage des Baumgutachtens möglichst viele Bäume gerettet werden. Dasselbe gilt für die Positionierung der Spundwand. Diese kann, mit ausreichendem Abstand, an den Bäumen vorbei flexibel geführt werden, damit das Wurzelwerk und die Baumkrone wenig oder keinen Schaden nehmen (siehe dazu Newsletter vom 9. Februar). Projektleiter Teege spricht im Interview mit RON TV im März erstmals von dieser Möglichkeit. Ein Grund zur Freude ist das nicht.
Zugleich sagt Teege nämlich im Gespräch mit dem MM: „Wir haben kein Baumschutzprojekt, sondern ein Hochwasserschutzprojekt.“ Sein Vorgesetzter macht die Haltung der Planer noch deutlicher: „Wir sind Ingenieure“, so Schneider. Bäume seien eine „Randbedingung“ – eine Äußerung, die der Mannheimer SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Boris Weirauch in einer Pressemitteilung ebenfalls kritisiert.
Offensichtlich ist beim RP bis heute nicht wirklich angekommen, dass Hochwasserschutz und Baumerhalt zu vereinbaren sind. So ist zu hoffen, dass die Behörde die Baumgutachter nicht nur alibimäßig eingeschaltet hat.
Im Auftrag des RP klopfen die Baumsachverständigen derzeit die Bäume entlang der Dammtrasse mit einem Schonhammer ab. Wir sind gespannt, ob zusätzlich fundierte Baumuntersuchungen angesagt sind. Und wir werden in Erfahrung bringen, ob es sinnvoll ist, die alten Auwaldbäume auf dem Damm, die zum Teil Lebensraum für seltene Specht, Fledermäuse und Käfer bieten, mit der Klopfmethode zu begutachten.
Die aufgeführten technischen sowie weitere Fragen haben wir Bürgermeister Dr. Volker Proffen gestellt, dem zuständigen Dezernenten der Stadt Mannheim für Sicherheit, Feuerwehr und Katastrophenschutz. Über seine Antworten werden wir Sie informieren.
Nach wie vor ist alles offen: auch ob am Ende ein neuer Erddamm oder eine Spundwand kommt. Dass das RP den Eingriff in die Natur weitestmöglich minimiert, wagen wir zu bezweifeln. Da die Bäume für die Planer nur eine Randbedingung sind, wird es mit Sicherheit Optimierungsbedarf und -potenzial geben.
Wichtig ist, dass viele Menschen dieses noch lange andauernde Projekt weiterhin kritisch begleiten. Wir bleiben dran – und kämpfen für jeden einzelnen Baum.
Herzliche Grüße
Sabine Jinschek Michael Detmer
Initiative Waldpark Mannheim e.V.