Das Umweltministerium Baden-Württemberg (BW) scheut selbst vor offenbaren Lügen nicht zurück, um baumerhaltende Sanierungslösungen abzuschmettern. Das zeigen Antworten des Ministeriums auf sogenannte Kleine Anfragen.
Jeder Landtagsabgeordnete in BW kann solche Anfragen an die Landesregierung richten. Dr. Boris Weirauch, Mitglied des Landtages (MdL) BW und SPD-Abgeordneter für den Mannheimer Süden, nutzte diese Möglichkeit in Sachen Rheindammsanierung bereits dreimal. Außerdem machte er sich in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann für eine baumerhaltende Spundwand-Variante stark.
Klaus Hoher, MdL und Sprecher für Naturschutz, Land-, Wald- und Forstwirtschaft der FDP-Landtagsfraktion BW, hakte bei der Landesregierung zweimal kritisch nach. Hier sind die Fragen und Antworten:
Begründung von Dr. Boris Weirauch: Die Kleine Anfrage will herausfinden, wie sich die Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe im Ahrtal auf die Dammsanierungspolitik der Landesregierung auswirken und ob [...] das Dammsanierungskonzept der Landesregierung als nach wie vor auf dem neuesten Stand der Technik gelten kann [...].
Nachdem das UM BW behauptete, auch bei Hochwasserschutzwänden könne es zu "spontanem Versagen" kommen, fragt Klaus Hoher, FDP, nochmals nach. Woraufhin das UM zugeben muss, dass in den vergangenen 20 Jahren keine Schadenfälle an Hochwasserschutzwänden in BW dokumentiert wurden.
Besonders lesenswert: die Antwort des Staatsministers Dr. André Baumann auf die Frage 8., wie die Landesregierung die Machbarkeitsstudie zu einer durchgehenden Spundwandlösung (Hochwasserschutzwand) bewerte. Baumann scheut erneut nicht davor, die unbewiesene und höchstwahrscheinlich falsche Behauptung aufzustellen, bei einer Hochwasserschutzwand (aus Stahl/Beton) könne es zu spontanem Versagen kommen.
Bei den Antworten des früheren Umweltministers von BW, Franz Untersteller, auf die Fragen von Dr. Boris Weirauch handelt es sich im Wesentlichen um die üblichen Textbausteine, die sich auch in weiteren Antwortschreiben Unterstellers sowie in Veröffentlichungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe finden.
Darunter sind auch mehrere unzutreffende Aussagen, die gewichtigste zu Frage 7. : Eine durchgängige Hochwasserschutzwand würde nicht den Erhalt der meisten Bäume ermöglichen, führt Untersteller an. Denn die
Dammverteidigung sei auch bei Sonderbauweisen zu gewährleisten. [...] Auch bei den Sonderbauweisen mit Spundwänden müsse der Dammkörpe und die beidseitige baumfreie Zone frei von Gehölzen sein. Das stimmt nicht, wie wir unter https://www.waldpark-mannheim.de/dammverteidigungsweg darlegen.
Die Antworten von Dr. André Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW, auf die berechtigten Nachfragen stammen fast wortwörtlich aus dem Fragen- und Antworten-Katalog des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Neue Erkenntnisse ergeben sich daraus nicht wirklich.
Mehrere Antworten bestätigen: Das Umweltministerium scheut auch nicht vor Falschaussagen. "Die Planungen berücksichtigen bereits verschiedene Varianten, um den Eingriff
in den Waldbestand so gut es geht zu reduzieren", beginnt zum Beispiel die Antwort von Baumann auf Frage 3. Doch die Variante Hochwasserschutzwand, die den weitgehenden Erhalt des Baumbestands ermöglichen würde, hat das RP Karlsruhe bis heute nicht geprüft.