Mitmachen & Unterstützen

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Gemeinsam können wir unser Ziel erreichen. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Und halten Sie gerne auf dem Laufenden. Sagen Sie es weiter, dass im Waldpark ein sinnloser Kahlschlag droht. Helfen Sie uns mit einer Spende oder einer Mitgliedschaft. Sprechen Sie Politiker an.

Was können Sie tun?


Informieren Sie sich...

Sehen Sie sich die Pläne des Regierungspräsidiums Karlsruhe an und die Alternative an. Und bilden Sie sich eine eigene Meinung. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie sich in unseren Verteiler aufnehmen lassen.

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 und gerne auch Ihre Freunde, Bekannte, Nachbarn, Kollegen!

Erzählen Sie es weiter. Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram. Teilen Sie unser Video. Schreiben Sie Leserbriefe.


Helfen Sie mit, die Flyer unserer Initiative zu verteilen beziehungsweise in Geschäften, Cafés, Praxen etc. auszulegen.


Flyer "Im Waldpark droht ein verantwortungsloser Kahlschlag" Flyer "Stoppt den Irrsinn den Damm!" Merkblatt Einwendungen
PayPal


Spenden an die Initiative Waldpark Mannheim e.V. sind steuerlich abzugsfähig. Denn Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen können Sie als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen.


Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen ist seit 2021 bis zu 300 Euro je Zahlung keine formale Spendenbescheinigung erforderlich. Ein einfacher Nachweis reicht aus, zum Beispiel ein Ausdruck der Überweisung im Onlinebanking oder ein Kontoauszug.

Helfen Sie uns mit Ihrer Spende...


Das Land Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, die Stadt Mannheim finanzieren die Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern oder ihre PR-Maßnahmen aus Steuergeldern: zum Beispiel die Bürger-Informations-Veranstaltungen des RP oder den Offenen Brief des Mannheimer Oberbürgermeisters Dr. Peter Kurz als ganzseitige Anzeige. Unsere Initiative hat diese Möglichkeit nicht.


Daher sind wir für jede Spende dankbar: für unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, wie den Druck von Flyern und Plakaten, oder das Einholen von Expertenwissen. 


Vor allem brauchen wir Geld für juristische Beratung. So haben wir insbesondere das Einwendungsschreiben der Kanzlei Günther für unsere Initiative mit Spendengeldern finanziert. Um im Ernstfall für eine Klage gewappnet zu sein,  werden wir auch künftig auf Verwaltungs-, Umweltschutz- und Naturschutzrecht spezialisierte Anwälte zu Rate ziehen. 


Unser Spendenkonto:

Initiative Waldpark Mannheim e.V.

IBAN:  DE50  6705  0505  0040  0416  72

Sparkasse Rhein Neckar Nord

Verwendungszweck: Spende Naturschutz



Jetzt auch per PayPal spenden!

 … und/oder werden Sie Mitglied in unserem Verein.

Wenn Sie Mitglied der Initiative Waldpark Mannheim e.V. werden möchten, heißen wir Sie herzlich willkommen. Die Beitrittserklärung,  Satzung, Beitrags- und Datenschutzordnung können Sie herunterladen. Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch per Post; schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail.  Damit Sie immer auf dem aktuellen Stand sind, bitten wir Sie, sich unten auf dieser Seite für unseren Newsletter anzumelden.

Politiker ansprechen


Geben Sie den Bäumen am Rheindamm eine Stimme! 

Sie können sich auch für den besten Hochwasserschutz und Baumschutz einsetzen, indem Sie Kontakt mit den Verantwortlichen aufnehmen. Oder sprechen Sie Mitglieder des Gemeinderats oder der Bezirksbeiräte an. Bewegen Sie die Entscheidungsträger und Bürgervertreter dazu, den sinnlosen Kahlschlag nicht zuzulassen. Um es Ihnen leichter zu machen, haben wir für Sie eine Liste mit Kontakten zusammengestellt.

Adressen der Verantwortlichen

SPD-Landtagsabgeordneter Boris Weirauch bei der Mahnwache 21.02.2021     

Einwendungen erheben


Insgesamt sind 5.468 Einwendungen gegen den Kahlschlag am Rheindamm bei der Stadt Mannheim eingegangen.


Eine relativ geringe Anzahl angesichts der zehntausenden Menschen, die von den Auswirkungen der Rheindammsanierung betroffen sind. Eine beeindruckend hohe Zahl in Anbetracht der bürokratischen Hürden und des Aufwands, der mit dem Verfassen eines persönlichen Einwendungsschreibens verbunden ist.


Weit mehr als 5.000 Mustereinwendungen hat unsere Initiative allein in Briefkästen verteilt. Während der Einwendungsfrist wurde fast 11.000-mal auf unsere Internetseite „Einwendungen erheben“ zugegriffen. 


Wir freuen uns sehr, dass sich unser enormer Aufwand gelohnt hat. Vor allem danken wir allen sehr, die mit uns Argumente gesammelt, Einwendungen geschrieben und andere Bürgerinnen und Bürger dazu bewegt haben.


Wie geht es weiter?
Wie es im Amtsblatt der Stadt Mannheim vom 13.10.2022 heißt, werden die [rechtzeitig] eingegangenen Einwendungen von der Planfeststellungsbehörde [die Untere Wasserbehörde der Stadt Mannheim] kategorisiert. Dann werden diese an das RP Karlsruhe weitergeleitet. Im Laufe des Verfahrens werden die Einwendungen mit dem Vorhabenträger erörtert. 


Was gilt in puncto Erörterungstermin?

Bekanntmachung: Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht, also im Amtsblatt der Stadt Mannheim und unter www.mannheim.de.


Rechte sichern: Nur diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sind berechtigt, am Erörterungstermin teilzunehmen und  ihre Rechte später gegebenenfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Im Klageverfahren können keine Gründe nachgereicht werden. Die Klage kann also ausschließlich mit den Gründen geführt werden, die in der Einwendung angegeben wurden.


Keine Teilnahmepflicht: Zur Teilnahme am Erörterungstermin sind Sie nicht verpflichtet. Sie können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, aber auch das ist kein Muss. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen.  Die Planfeststellungsbehörde beachtet und würdigt die Einwendungen auch dann, wenn diese im Erörterungstermin nicht nochmals mündlich vorgebracht werden. Die Einwenderin oder Einwender haben ihre Rechte bereits gewahrt, indem sie ihre Einwendungen fristgerecht vorgebracht haben.


Abschluss/Entscheidung: Nach dem Erörterungstermin ist das Anhörungsverfahren beendet. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Mannheim als Planfeststellungsbehörde wird über die Äußerungen und Einwendungen, über die bei der Erörterung keine Einigung erzielt worden ist, entscheiden.


Weitere Infos: siehe Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Mannheim vom 12.10.2022.


Weitere Schritte: siehe Planfeststellungsverfahren


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