5.468 Einwendungen
sind bis zum Ende der Einwendungsfrist am 19.01.2023 gegen den Kahlschlag am Rheindamm bei der Stadt Mannheim eingegangen.
Eine relativ geringe Anzahl angesichts der zehntausenden Menschen, die von den Auswirkungen der Rheindammsanierung betroffen sind. Eine beeindruckend hohe Zahl in Anbetracht der bürokratischen Hürden und des Aufwands, der mit dem Verfassen eines persönlichen Einwendungsschreibens verbunden ist.
Weit mehr als 5.000 Mustereinwendungen hat unsere Initiative allein in Briefkästen verteilt. Während der Einwendungsfrist wurde fast 11.000-mal auf unsere Internetseite „Einwendungen erheben“ zugegriffen.
Wir freuen uns sehr, dass sich unser enormer Aufwand gelohnt hat. Vor allem danken wir allen sehr, die mit uns Argumente gesammelt, Einwendungen geschrieben und andere Bürgerinnen und Bürger dazu bewegt haben.
Wir haben eine super Nachricht: Roda Verheyen vertritt - zusammen mit ihrem Kollegen André Horenburg von der Hamburger Kanzlei Günther - unsere Initiative Waldpark. „Die Planung des RP Karlsruhe ist so nicht genehmigungsfähig. Sie verstößt gegen absolute Vorschriften des Naturschutzrechts", sagt die renommierte Juristin, die 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht das historische Urteil zum deutschen Klimaschutzgesetz erreichte. Mehr dazu in unserer Pressemitteilung vom 17.01.2023.
In ihrem Einwendungsschreiben rügen die beiden Anwälte insbesondere, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe Varianten, die es hätte prüfen müssen, frühzeitig ausgeschlossen hat. Sehr lesenswert ist dazu auch das Interview des Mannheimer Morgen mit André Horenburg „Alternativen nicht ausreichend in den Blick genommen“ vom 14.02.2023 (© Stefanie Ball, Christoph Blüthner, Mannheimer Morgen).
Ein lesenswertes Interview zu den Mängeln in der Planung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Rheindammsanierung mit unserem Anwalt André Horenburg. Den Artikel (© Stefanie Ball, Christoph Blüthner, Mannheimer Morgen) können Sie hier abrufen.
Betroffen sind zehntausende Menschen wie auch gewerbliche Betriebe, besonders am Damm und in den Zufahrtsstraßen zu geplanten Großbaustelle Rheindamm.
Damit eine Einwendung wirksam ist, kommt es darauf an, die persönliche Betroffenheit deutlich zu machen. Unsere Mustereinwendungen und unsere Formulierungsbeispiele im „Baukasten Einwendungen" (siehe unten) sollten als Anregung und Orientierungshilfe dienen.
Die Basis-Mustereinwendung ist als Formulierungshilfe insbesondere für die Menschen nutzbar, die in den unmittelbar von der Rheindammsanierung betroffenen Stadtteilen Neckarau, Almenhof, Niederfeld oder Lindenhof leben oder arbeiten. Betroffene aus anderen Stadtteilen oder Städten können aber ebenfalls einige Argumente daraus verwenden. Wenn Sie Persönliches ergänzen, bitte letzte Zeile (Vertreter ...) löschen.
Die Anwohnerinnen und Anwohner der Schwarzwaldstraße, deren Grundstücke an den Damm angrenzen, sind unmittelbar und damit besonders stark von der Sanierung beeinträchtigt. Denjenigen , die eine spätere Klage erwägen, empfehlen wir, ihre individuelle Einwendung ggf. anwaltlich prüfen zu lassen. Zudem sollten sie Ihre Einwendung unbedingt per Fax an 0621 293-6777 oder per Einschreiben übersenden. Wenn Sie Persönliches ergänzen, bitte letzte Zeile (Vertreter ...) löschen.
Massive Beeinträchtigungen kämen auf die Anliegerinnen und Anlieger der geplanten Zufahrtsstraßen zur Großbaustelle Rheindamm zu. Der Schwerlastverkehr in den Zuwegungen Rheingoldstraße, Neckarauer Waldweg, Steubenstraße, Schwarzwaldstraße, Speyerer Straße und Promenadenweg würde vor allem zu erheblichen Lärm- und Feinstaubbelastungen führen. Wenn Sie Persönliches ergänzen, bitte letzte Zeile (Vertreter ...) löschen.
Vom Schwerlastverkehr in der Bauzeit wären unzählige Kinder und Jugendliche betroffen, die in Dammnähe gelegene Kitas, Schulen, Vereine besuchen. Denn Rheingoldstraße, Neckarauer Waldweg, Steubenstraße, Schwarzwaldstraße, Speyerer Straße und Promenadenweg sind als Zufahrtsstraßen zur Großbaustelle Rheindamm vorgesehen. Eltern können für ihre Kinder eine Einwendung schreiben. Kinder ab 7 Jahren können das aber auch selbst tun. Wenn Sie Persönliches ergänzen, bitte letzte Zeile (Vertreter ...) löschen.
Wer in einem in der Nähe des Rheindamms gelegenen Sport- oder Freizeitverein aktiv ist, wird auf dem Weg dorthin unter dem enormen Baustellenverkehr leiden. Durch die Lärmbelästigungen und Luftverunreinigungen wird auch die Aufenthaltsqualität der Sport- und Vereinsgelände maßgeblich beeinträchtigt. Wenn Sie Persönliches ergänzen, bitte letzte Zeile (Vertreter ...) löschen.
Der Waldpark ist das wichtigste Naherholungsgebiet Mannheims. Wenn am Rheindamm jahrelang Bäume gerodet und Bauarbeiten mit erheblicher Lärm- und Schadstoffbelastung durchgeführt werden, ist die Erholung und Lebensqualität von zehntausenden Menschen immens beeinträchtigt. Wenn Sie Persönliches ergänzen, bitte letzte Zeile (Vertreter ...) löschen.
Wenn Sie die Mustereinwendungen abwandeln oder am besten ein ganz individuelles Schreiben erstellen, hat dies noch mehr Wirkung. Im Baukasten finden Sie Anregungen, welche persönlichen Beeinträchtigungen Sie vorbringen können.
Unsere Initiative bietet keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Mustereinwendungen.
Hinweis: Auch Bürgerinnen und Bürger können argumentieren, dass sie sich gegen die massiven Eingriffe in Natur und Landschaft wehren. Denn im Waldpark würden Landschaftsschutzgebiet, europarechtlich geschütztes Flora-Fauna-Habitat (FFH-)- und Vogelschutzgebiet sowie geschützte Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz vernichtet werden.
Vor Gericht können sie als privat oder gewerblich Betroffene Belange des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes allerdings nicht geltend machen. Das kann nur eine anerkannte Natur- oder Umweltschutzvereinigung, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt ist, wie der NABU oder der BUND.
Persönliche Einwendungsschreiben
Wie sich die persönliche Betroffenheit ausdrücken lässt, zeigen wir im Folgenden auch anhand von uns zugesandten persönlichen Einwendungsschreiben.
... Auch ich bin für Hochwasserschutz. Ich stamme aus dem Rheinland und meine Familie war von der Flut im Ahrtal massiv betroffen. Ich weiß, dass Wasser nicht nur in Keller läuft, sondern auch töten kann. Aber ich weiß auch, dass Hochwasserschutz mit Baumerhalt möglich ist...
... Bäume sind eines der besten Mittel, um gegen die Klimaerwärmung zu kämpfen. Gerade in Mannheim wird das Wetter immer unerträglicher. Das haben wir gerade erst im letzten Sommer wieder miterlebt. Außerdem ist der Waldpark für meine Freunde und mich ein toller Ort, um in der Natur zu sein, obwohl man in der Stadt lebt...
... Wenn das Ministerium und das Regierungspräsidium zu so einer wichtigen Entscheidung keine Alternativen anbietet und nicht mal über den Tellerrand hinwegschauen kann, sind für mich diese Entscheidungsträger fehl am Platz. Ich lehne das Bauvorhaben ab. Besonders für mich als älterer Mensch ist es ein massiver Eingriff auf meine Gesundheit...
... Der Rheindamm und seine Bäume bilden ein Teil meiner waldpädagogischen Arbeit für viele Mannheimer Schulen. Fehlt dieses Areal, kann ich meine wertvolle und nachhaltige Arbeit im Naturraum Waldpark nicht mehr so ausüben, wie es nötig wäre. Mir wird also ein wichtiger Teil meines Arbeitsplatzes genommen. Außerdem kann ich den Kindern und Jugendlichen nicht vermitteln, dass einerseits alles dafür getan muss, dass wir den Klimawandel stoppen, andererseits Tausende von Bäumen gefällt werden und wertvoller Waldboden verdichtet wird, obwohl es eine viel umweltschonendere und ebenso sichere Alternative gibt.
... Genauso wie es zwingend erforderlich ist, dass große Regenwälder wie im Amazonasgebiet erhalten werden, um den mit einer höheren CO2-Belastung verbundenen Temperaturanstieg zu verhindern, gilt dies erst recht vor Ort hinsichtlich des Erhalts der heimischen Wälder und der grünen Lungen in Deutschland. Von daher bin ich als Mannheimer Bürger von der Entscheidung über die Art und Weise der Rheindammsanierung direkt betroffen. Es geht sowohl um meine Lebensbedingungen in Mannheim als auch um die Lebensbedingungen der künftigen Generationen....
... Denn nicht nur Hochwasser kann töten – auch Hitze und Dürre können es. Ich bin jetzt 27 Jahre alt und blicke mit großer Sorge und Unruhe in die Zukunft. Die großen Krisen unserer Zeit lassen mich vieles hinterfragen und wirken plötzlich bedrohlicher und näher als noch vor einigen Jahren. Deshalb kann ich nicht „Nichts“ sagen, wenn in unmittelbarer Nähe meiner Familie tatsächlich ernsthaft erwogen wird, einen Waldpark abzuholzen, der für das einzige bisschen Grün, Kühle und Feuchtigkeit in den absurd heißen Mannheimer Sommern sorgt...
Helfen Sie mit einer Spende, die geplante Rodung möglichst zu verhindern.
Spendenkonto: Initiative Waldpark Mannheim e.V.,
IBAN: DE50 6705 0505 0040 0416 72
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Wie es im Amtsblatt der Stadt Mannheim vom 13.10.2022 heißt, werden die [rechtzeitig] eingegangenen Einwendungen von der Planfeststellungsbehörde [die Untere Wasserbehörde der Stadt Mannheim] kategorisiert. Dann werden diese an das RP Karlsruhe weitergeleitet. Im Laufe des Verfahrens werden die Einwendungen mit dem Vorhabenträger erörtert.
Bekanntmachung: Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht, also im Amtsblatt der Stadt Mannheim und unter www.mannheim.de.
Rechte sichern: Nur diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sind berechtigt, am Erörterungstermin teilzunehmen und ihre Rechte später gegebenenfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Im Klageverfahren können keine Gründe nachgereicht werden. Die Klage kann also ausschließlich mit den Gründen geführt werden, die in der Einwendung angegeben wurden.
Keine Teilnahmepflicht: Zur Teilnahme am Erörterungstermin sind Sie nicht verpflichtet. Sie können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, aber auch das ist kein Muss. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Die Planfeststellungsbehörde beachtet und würdigt die Einwendungen auch dann, wenn diese im Erörterungstermin nicht nochmals mündlich vorgebracht werden. Die Einwenderin oder Einwender haben ihre Rechte bereits gewahrt, indem sie ihre Einwendungen fristgerecht vorgebracht haben.
Abschluss/Entscheidung: Nach dem Erörterungstermin ist das Anhörungsverfahren beendet. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Mannheim als Planfeststellungsbehörde wird über die Äußerungen und Einwendungen, über die bei der Erörterung keine Einigung erzielt worden ist, entscheiden.
Weitere Infos: siehe Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Mannheim vom 12.10.2022.
Nächste Schritte: siehe Planfeststellungsverfahren