Einwendungen

Einwendungen

5.468 Einwendungen sind bis zum Ende der Einwendungsfrist am 19.01.2023 gegen den Kahlschlag am Rheindamm bei der Stadt Mannheim eingegangen.


Eine relativ geringe Anzahl angesichts der zehntausenden Menschen, die von den Auswirkungen der Rheindammsanierung betroffen sind. Eine beeindruckend hohe Zahl in Anbetracht der bürokratischen Hürden und des Aufwands, der mit dem Verfassen eines persönlichen Einwendungsschreibens verbunden ist.


Weit mehr als 5.000 Mustereinwendungen hat unsere Initiative allein in Briefkästen verteilt. Während der Einwendungsfrist wurde fast 11.000-mal auf unsere Internetseite „Einwendungen erheben“ zugegriffen. 


Wir freuen uns sehr, dass sich unser enormer Aufwand gelohnt hat. Vor allem danken wir allen sehr, die mit uns Argumente gesammelt, Einwendungen geschrieben und andere Bürgerinnen und Bürger dazu bewegt haben.


Die renommierte Umweltrechtsanwältin Roda Verheyen vertritt unsere Initiative


Wir haben eine super Nachricht: Roda Verheyen vertritt - zusammen mit ihrem Kollegen André Horenburg von der Hamburger Kanzlei Günther - unsere Initiative Waldpark. „Die Planung des RP Karlsruhe ist so nicht genehmigungsfähig. Sie verstößt gegen absolute Vorschriften des Naturschutzrechts", sagt die renommierte Juristin, die 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht das historische Urteil zum deutschen Klimaschutzgesetz erreichte. Mehr dazu in unserer  Pressemitteilung vom 17.01.2023.


In ihrem Einwendungsschreiben rügen die beiden Anwälte insbesondere, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe Varianten, die es hätte prüfen müssen, frühzeitig ausgeschlossen hat. Sehr lesenswert ist dazu auch das Interview des Mannheimer Morgen mit André Horenburg „Alternativen nicht ausreichend in den Blick genommen“ vom 14.02.2023 (© Stefanie Ball, Christoph Blüthner, Mannheimer Morgen).


Ein lesenswertes Interview zu den Mängeln in der Planung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Rheindammsanierung mit unserem Anwalt André Horenburg. Den Artikel (© Stefanie Ball, Christoph Blüthner, Mannheimer Morgen) können Sie hier abrufen.


Entscheidend ist die individuelle Betroffenheit

Betroffen sind zehntausende Menschen wie auch gewerbliche Betriebe, besonders am Damm und in den Zufahrtsstraßen zu geplanten Großbaustelle Rheindamm.


Damit eine Einwendung wirksam ist, kommt es darauf an, die persönliche Betroffenheit deutlich zu machen.  Unsere Mustereinwendungen und unsere Formulierungsbeispiele im Baukasten Einwendungen" (siehe unten) sollten als Anregung und Orientierungshilfe dienen.


Serviceliste

Unsere Initiative bietet keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Mustereinwendungen.


Hinweis: Auch Bürgerinnen und Bürger können argumentieren, dass sie sich gegen die massiven Eingriffe in Natur und Landschaft wehren. Denn im Waldpark würden Landschaftsschutzgebiet, europarechtlich geschütztes Flora-Fauna-Habitat (FFH-)- und Vogelschutzgebiet sowie geschützte Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz vernichtet werden.


Vor Gericht können sie als privat oder gewerblich Betroffene Belange des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes allerdings nicht geltend machen. Das kann nur eine anerkannte Natur- oder Umweltschutzvereinigung, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt ist, wie der NABU oder der BUND.



Persönliche Einwendungsschreiben

Wie sich die persönliche Betroffenheit ausdrücken lässt, zeigen wir im Folgenden auch anhand von uns zugesandten persönlichen Einwendungsschreiben.


Serviceliste


Helfen Sie mit einer Spende, die geplante Rodung möglichst zu verhindern.


Spendenkonto: Initiative Waldpark Mannheim e.V.,
IBAN:  DE50  6705  0505  0040  0416  72

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Wie geht es weiter?

Wie es im Amtsblatt der Stadt Mannheim vom 13.10.2022 heißt, werden die [rechtzeitig] eingegangenen Einwendungen von der Planfeststellungsbehörde [die Untere Wasserbehörde der Stadt Mannheim] kategorisiert. Dann werden diese an das RP Karlsruhe weitergeleitet. Im Laufe des Verfahrens werden die Einwendungen mit dem Vorhabenträger erörtert. 


Was gilt in puncto Erörterungstermin?

Bekanntmachung: Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht, also im Amtsblatt der Stadt Mannheim und unter www.mannheim.de.


Rechte sichern: Nur diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sind berechtigt, am Erörterungstermin teilzunehmen und  ihre Rechte später gegebenenfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Im Klageverfahren können keine Gründe nachgereicht werden. Die Klage kann also ausschließlich mit den Gründen geführt werden, die in der Einwendung angegeben wurden.


Keine Teilnahmepflicht: Zur Teilnahme am Erörterungstermin sind Sie nicht verpflichtet. Sie können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, aber auch das ist kein Muss. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen.  Die Planfeststellungsbehörde beachtet und würdigt die Einwendungen auch dann, wenn diese im Erörterungstermin nicht nochmals mündlich vorgebracht werden. Die Einwenderin oder Einwender haben ihre Rechte bereits gewahrt, indem sie ihre Einwendungen fristgerecht vorgebracht haben.


Abschluss/Entscheidung: Nach dem Erörterungstermin ist das Anhörungsverfahren beendet. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Mannheim als Planfeststellungsbehörde wird über die Äußerungen und Einwendungen, über die bei der Erörterung keine Einigung erzielt worden ist, entscheiden.


Weitere Infos: siehe Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Mannheim vom 12.10.2022.


Nächste Schritte: siehe Planfeststellungsverfahren

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