Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. So ist es auch im Fall der Rheindammsanierung. Jedes Planfeststellungsverfahren durchläuft mehrere festgelegte Schritte. 


Jetzt steht Schritt 4 an: die Vorbereitung des Erörterungstermins.

Schritt01

Antragseinreichung – erledigt

Der Vorhabenträger (sprich: der Bauherr), in diesem Fall der Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.1 des Regierungspräsidiums Karlsruhe, hat am 26.02.2021 bei der Stadt Mannheim einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gestellt. Zuständig für die Abwicklung ist die Untere Wasserbehörde.


Schritt02

Vollständigkeitsprüfung – erledigt

Die Untere Wasserbehörde der Stadt Mannheim prüft als Planfeststellungsbehörde nach Landesverwaltungsverfahrensgesetz, ob die Antragsunterlagen vollständig und offenlagefähig sind.


Diese Prüfung ist abgeschlossen. Nachdem die Stadt Mannheim Ergänzungen und Erläuterungen vom Regierungspräsidium Karlsruhe gefordert hatte, musste das RP die Antragunterlagen überarbeiten. Danach prüfte die Untere Wasserbehörde den Antrag erneut. Nachdem sie die Unterlagen als vollständig und offenlegungsfähig bewertet hat, werden diese vom 20.10. bis 21.11.2022 veröffentlicht.


Schritt03

Öffentlichkeitsbeteiligung und Einholung von Stellungnahmen - erledigt

Nachdem die Untere Wasserbehörde der Stadt Mannheim die Antragsunterlagen für vollständig erklärt hat, hat sie die Anhörung durchgeführt. Alle Träger öffentlicher Belange, Verbände und Vereinigungen sowie sonstige relevante Stellen wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 


Parallel dazu wurden die Antragsunterlagen offengelegt: vom 20. Oktober bis 21. November 2022 der Fall. Einwendungen konnten die Bürgerinnen und Bürger  vom 20. Oktober 2022  bis 21. Januar 2023 erheben.


Da die Stadt Mannheim nicht nur Planfeststellungsbehörde, sondern auch selbst Trägerin öffentlicher Belange ist, hat sie - konkret: der "Eigenbetrieb Stadtraumservice" - in diesem Verfahrensschritt ein eigenständiges Gutachten in Auftrag gegeben und selbst eine Einwendung bei der Unteren Wasserbehörde abgegeben.


Schritt04

Vorbereitung des Erörterungstermins

Liegen alle Stellungnahmen und die fristgerechten Einwendungen vor, bereitet die Planfeststellungsbehörde einen Erörterungstermin vor. Sind weniger als 50 Einwendungen eingegangen, erhalten die jeweiligen Personen eine persönliche Einladung. Bei mehr als 50 Einladungen wird der Termin nur öffentlich bekannt gemacht. 


Schritt05

Erörterungstermin

Im Erörterungstermin werden die Einwendungen der Bürger:innen sowie die Stellungnahmen der Behörden, Verbände und Vereinigungen mit dem Vorhabenträger erörtert. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Mannheim hat als Planfeststellungsbehörde dabei die Aufgabe, diese Verhandlung neutral und ergebnisoffen zu leiten und zu einem Interessenausgleich zu führen.

Für den Erörterungstermin sind derzeit fünf bis acht Tage angesetzt. Bei vielen Einwendungen und Stellungnahmen kann er aber länger dauern. 


Schritt06

Prüfungs- und Abwägungsprozess

Im Anschluss an den Erörterungstermin prüft die Planfeststellungsbehörde, ob ein Planfeststellungsbeschluss erlassen werden kann. Dazu führt sie eine Abwägung zwischen allen berührten öffentlichen und privaten Belangen durch. In diesem Prüfungs- und Abwägungsprozess sollen auch mögliche Alternativen berücksichtigt und bewertet werden. 


Schritt07

Abschluss – die Entscheidung über den Antrag

Das Planfeststellungsverfahren endet entweder mit einer Ablehnung des Antrags oder dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Dieser wäre dann gleichsam die „Baugenehmigung“ für das Vorhaben. Kommt es aufgrund der Anhörung zu Planänderungen, muss eine ergänzende Anhörung der von den Änderungen Betroffenen erfolgen.


Weitere Informationen finden Sie hier:


Informationen zur Rheindammsanierung und zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
Rheinhochwasserdamm | Mannheim.de


Schritte des Planfeststellungsverfahrens

SGP-RHWD XXXIX-Schema Planfeststellung_210128 (mannheim.de)


Zeitlicher Ablauf des Planfeststellungsverfahrens

SGP-RHWD XXXIX-Zeitl. Ablauf Planfeststellung_210128 (mannheim.de)

 

Erläuterungen zum Planfeststellungsverfahren der Regierungspräsidien Baden-Württemberg

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bauen/seiten/planfeststellung/

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